Vorausgesetzt es finden sich menschliche Gewebeproben, Haut, Haar oder Blut am Tatort und deren "genetischer Fingerabdruck" stimmt mit Vergleichsmaterial von Verdächtigen überein.
Am 6. November 1987 gelang in den USA zum ersten Mal die Überführung eines Täters mit Hilfe dieser DNA-Analyse. Dass sie zur Strafverfolgung genutzt werden kann, wurde den Behörden erst klar, als der Entdecker des "genetischen Fingerabdrucks" seine Methode nutzte um einen unschuldig Verurteilten aus dem Gefängnis zu befreien.
Redaktion: Hildegard Schulte