Am 13. Dezember 1920 nimmt der Völkerbund das Statut für den "Ständigen Internationalen Gerichtshof" an. 1922 tritt das Gericht in Den Haag erstmals zusammen. Es ist der Vorläufer des Internationalen Gerichtshofs (IGH), der 1945 gegründet wird.
Kläger und Beklagte des Internationalen Gerichtshofs sind keine Einzelpersonen, sondern Staaten. Streitigkeiten über den Verlauf von Ländergrenzen, über internationale Fischerei- und Schürfrechte sowie über Einmischungen in Kriegshandlungen werden beispielsweise vor dem IGH verhandelt.
Redaktion: Michael Rüger