ZeitZeichen
29.01.1969 - Verfassungsbeschwerde wird im Grundgesetz verankert
Stand: 22.11.2018, 14:46 Uhr
Die Deutschen beschweren sich gerne. Über das Wetter, über die Niederlage des Lieblings-Fußballvereins und über die Verfassung. Zumindest könnte man das meinen, wenn man allein das Wort nimmt: Verfassungsbeschwerde. Doch das Gegenteil ist gemeint.
Von Sven Preger
Nicht die Beschwerde über die Verfassung, sondern eine Beschwerde darüber, dass die Verfassung möglicherweise verletzt wurde. Die Idee dahinter: Vor allem Bürgerinnen und Bürger sollen eine Möglichkeit haben, ihre grundrechtlich garantierten Freiheiten gegen den Staat durchzusetzen.
1969 wurde dieses Recht im Grundgesetz verankert. Und die Deutschen machen reichlich Gebrauch von diesem außerordentlichen Rechtsbehelf. Ein Großteil der Verfahren beim Bundesverfassungsgericht sind Verfassungsbeschwerden. Sie wenden sich gegen die Vorratsdatenspeicherung, die Volkszählung, den europäischen Stabilitätsmechanismus oder bestimmte Freihandelsabkommen.
Doch nur die wenigsten Verfassungsbeschwerden werden vom Gericht angenommen. Und noch weniger sind schließlich erfolgreich. Doch es gibt sie.
Redaktion: Christoph Tiegel