Bis ins 7. Jahrhundert durfte jedermann mit allen Mitteln und Methoden alles Wild fangen oder töten, später hatten nur Adlige das Recht, Hirsche oder Wildschweine zu erlegen, dem niederen Volk stand allenfalls das so genannte Niederwild zu.
Aber das änderte sich im 19. Jahrhundert. Die Jagd ist seitdem nicht an den gesellschaftlichen Stand und das Geburtsrecht der Jäger, sondern nur an Grund und Besitz gebunden.
Heute liefert in Deutschland das Bundesjagdgesetz den Rahmen dafür, was Jagd bedeutet, wer sie wie und wann unter welchen Voraussetzungen ausführen darf.
Redaktion: Michael Rüger