ZeitZeichen
18.07.1999 - Russisches Beutekunstgesetz bestätigt
Stand: 09.03.2016, 16:36 Uhr
Anfang 1997 beschloss das russische Parlament, dass Beutekunst, die bei und nach Ende des Zweiten Weltkriegs durch Sowjettruppen sowie so genannte Trophäenjäger aus Deutschland geraubt worden war, für immer Eigentum Russlands sei.
Von Almut Finck
Boris Jelzin weigerte sich, ein solches Gesetz zu unterzeichnen. Er hielt es für unvereinbar mit der deutsch-russischen Freundschaft.
Es begann ein zäher Kampf zwischen dem Präsidenten und der von Kommunisten dominierten Duma. Am Ende unterlag Jelzin. Im Juli 1999 schmetterte das russische Verfassungsgericht seine Beschwerde gegen seine erzwungene Unterschrift endgültig ab.
Rund 200.000 Kunstobjekte, zwei Millionen Bücher und drei Kilometer Archivmaterial aus deutschen Museen und Privatsammlungen betrachtet Russland seither als Staatseigentum.
Redaktion: Hildegard Schulte