Ebenso das Abhören von Telefonaten zwischen Anwälten und Angeklagten zu legalisieren, den Kontakt zwischen Verteidigern und den inhaftierten Terroristen zu kontrollieren.
Schon damals führten die neuen Gesetze zu heftigen Diskussionen: Wie weit darf der Staat die Freiheitsrechte seiner Bürger beschneiden? Was bringt es im Zweifelsfall? Wo verläuft die Grenze zwischen dem legitimen Wunsch, die Bürger, den Staat und seine Institutionen zu schützen, und dem, was einen Rechtsstaat erst zu einem Rechtsstaat macht: die Freiheit jedes einzelnen?
Um diese Fragen ging es bei der Verabschiedung der Anti-Terror-Gesetze 1978 - um diese Fragen geht es bis heute.
Redaktion: Ronald Feisel