"Selbst schuld", "nicht genug Disziplin, um aufzuhören" - gängige Vorurteile bis heute. Doch schon vor 50 Jahren, am 18. Juni 1968, entschied das Bundessozialgericht anders: Alkoholismus ist eine Krankheit und gehört als solche behandelt.
Seitdem übernehmen die Rentenversicherungsträger die Kosten einer Therapie. Und die ist aufwendig.
Nach einem stationären Entzug gehen die meisten für mehrere Monate in eine Reha-Klinik. Psychologische Betreuung, Gruppentherapie, oft auch ganz praktische Hilfe für einen neuen Alltag bereiten auf ein Leben danach vor - ohne Alkohol.
Redaktion: Ronald Feisel