Das Wort "Adel" kommt aus dem Althochdeutschen und bedeutet Geschlecht oder Abstammung. Mit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung wurden die Vorrechte und Titel des Adels abgeschafft: "Alle Deutschen sind vor dem Gesetz gleich."
Die Länder hatten zu entscheiden, zu welchem Zeitpunkt die letzten Privilegien aufgehoben wurden. In Preußen geschah das am 23. Juni 1920. Juristisch gibt es seitdem keinen deutschen Adelsstand mehr - weder Prinzen noch Grafen oder Gräfinnen oder Freiherren.
Die früheren Adligen und ihre Nachkommen sind bürgerliche Menschen wie alle anderen auch. Ein Privileg ließ man ihnen allerdings: Die Mitglieder der Adelsfamilien durften den alten Titel als Bestandteil des bürgerlichen Namens und auch das "von" behalten.
Redaktion: Michael Rüger