Allerdings landen viele Verbraucher damit in der Schuldenfalle, denn oft wird die laufende Ratenbelastung unterschätzt.
Bereits Ende des 19. Jahrhunderts wurden Abzahlungsgeschäfte immer beliebter. Damals waren sie aber noch gefährlicher als heute, denn es gab keinerlei Verbraucherschutz. Wer nicht mehr zahlen konnte, musste die Ware zurückgeben und verlor auch die bereits gezahlten Raten.
Mit dem "Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte" von 1894 gab es zum ersten Mal eine gesetzliche Regelung für alle Geschäfte, bei denen die Käufer eine Ware erhielten und sie nach und nach mit Teilbeträgen bezahlten.
Redaktion: Ronald Feisel