Schon bevor der Wind übers Haus fegt, haben Hausbesitzer einige Aufgaben, wenn sie nicht später mit ihren Versicherungen über die Kostenübernahme im Schadensfall streiten wollen.
Ruhe vor dem Sturm zum Sichern nutzen
Jeder Hausbesitzer hat nämlich eine so genannte Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, er muss darauf achten, dass sich sein Haus in einem sicheren Zustand befindet. Also: Sitzen die Dachpfannen fest? Sind die Fensterläden stabil? Sind die Regenrinnen noch am Platz?
Wenn ein Sturm naht, sollten sich alle Bewohner zusätzlich vorbereiten: (Dach-)fenster und Türen schließen, Rollos runter, Markisen rein. Gartenmöbel, Grill, Trampolin oder andere Spielgeräte befestigen oder an einen sicheren Ort bringen. Außerdem lohnt ein Blick auf Satellitenschüssel oder die Solaranlage. Und das Auto sollte nicht unbedingt unter einem Baum Schutz suchen.
Wind ist nicht gleich Sturm
Nicht immer, wenn der Wind weht, ist es auch gleich stürmisch. Versicherungen haben gemeinsam definiert, ab wann es sich um einen Sturm handelt: nämlich ab Windstärke 8. Das entspricht Windgeschwindigkeiten um die 61 Stundenkilometer.
Ab diesem Zeitpunkt geben Ämter und Behörden Sturmwarnungen. Ist das geschehen, kann man sich im Schadensfall an seine Versicherung wenden. Das war etwa bei Sturmtief Friederike 2018 eindeutig der Fall.
Aufräumen, nicht wegschmeißen
Hat der Sturm Schäden am Haus oder im Garten hinterlassen, dann gilt für Hausbesitzer und Mieter: die Schadensstelle sichern, wenn nötig abdichten oder abstützen und: Fotos machen. Das erleichtert die Dokumentation.
Der Schaden sollte möglichst zügig dem Versicherer gemeldet werden. Das beschädigte Hab und Gut sollten die Eigentümer keinesfalls entsorgen, erst nach Rücksprache mit dem Versicherer.
Welche Versicherung zahlt was?
Bei Schäden am Gebäude kommt die Wohngebäudeversicherung ins Spiel. Sie reguliert außerdem Schäden an Nebengebäuden. Wenn das Hab und Gut im Haus durch einen Sturm in Mitleidenschaft gezogen wurde, springt die Hausratversicherung ein. Die Elementarschadenversicherung greift, wenn es in Folge starken Regens zu Überschwemmungen gekommen ist.
Hat das Auto Schaden genommen, gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten. Hat ein Auto einen Blechschäden, weil der Fahrer in einen umgestürzten Baum gefahren ist, ist das ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Die Haftpflicht eines Baumbesitzers wird bemüht, wenn der Baum auf ein Auto gefallen ist. Rohbauten und Baustellen sind in der Regel durch die Bauleistungsversicherung geschützt.