Solarstrom erzeugen – das ist über eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) möglich. Eine solche Anlage installieren Fachleute auf den Dächern von Privathäusern und Gewerbeimmobilien. Die Bundesregierung will nun den Ausbau von erneuerbaren Energien forcieren – und lockt mit finanziellen Anreizen.
Wie sehen die finanziellen Anreize konkret aus?
Seit Januar 2023 sind Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt (kWp) steuerfrei. Diese Regelung gilt sogar rückwirkend für 2022. Bei Mehrfamilienhäusern kommt die Steuerbefreiung für Anlagen von bis zu 15 Kilowatt Leistung je Wohnung oder Geschäftseinheit zum Zuge. Bislang galt die Befreiung nur für Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung.
Zudem fällt ab 2023 für den Erwerb, die Lieferung und die Installation von Photovoltaik-Anlagen die Umsatzsteuer weg – dadurch werden die Anlagen um 19 Prozent günstiger. Das gilt auch für einen mitgelieferten Stromspeicher und alle weiteren Komponenten, die für den Betrieb der Anlage nötig sind. Voraussetzung auch hier: Die Anlage darf eine Leistung von höchstens 30 Kilowatt haben.
Wer den mit Photovoltaik-Anlagen erzeugten Strom teilweise oder voll ins Stromnetz einspeist, erhält zudem künftig eine höhere Vergütung.
Und wie sehen die höheren Vergütungssätze aus?
Neue, höhere Vergütungssätze gibt es für alle Anlagen, die vom 30. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2024 in Betrieb genommen werden oder bereits genommen worden sind. Diese neuen Vergütungssätze gelten für das Jahr der Inbetriebnahme sowie die 20 Folgejahre. Neu ist, dass es jetzt zwei unterschiedliche Tarife gibt:
- Modell Eigenverbrauch: Alle, die den mit der PV-Anlage erzeugten Solarstrom selbst verbrauchen und lediglich den Überschuss ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten bis zu 8,2 Cent je Kilowattstunde. Das ist ein Plus von 25 Prozent.
- Modell Volleinspeisung: Alle, die den erzeugten Strom komplett ins öffentliche Netz einspeisen, bekommen sogar bis zu 13 Cent je Kilowattstunde. Allerdings sparen Volleinspeiser dann keinen Cent bei der eigenen Stromrechnung. Alle, die sich für die höhere Einspeisevergütung entscheiden, müssen ihrem Netzbetreiber im Startjahr vor Inbetriebnahme davon in Kenntnis setzen, dass der Strom komplett eingespeist werden soll.
Betreiber müssen sich nicht für immer auf ein Modell festlegen. Sie können Jahr für Jahr neu entscheiden, welcher Tarif für sie vorteilhafter ist.
Gelten die Steuererleichterungen eigentlich auch für Balkon- bzw. Wohnungsbesitzer?
Die Steuerbefreiung gilt laut Bundesfinanzministerium auch, wenn man sich ein sogenanntes Balkonkraftwerk zulegt. Eine solche Mini-Photovoltaik-Anlage auf ihrem Balkon können auch Mieterinnen und Mieter haben, sofern der Vermieter keine Einwände hat.
Wohnungseigentümergemeinschaften, also die Gemeinschaften aller Eigentümer von Eigentumswohnungen einer Immobilie, profitieren ebenfalls von der Steuerbefreiung.
Ab wann lohnt sich eine Photovoltaik-Anlage eigentlich?
Eine Photovoltaik-Anlage lohnt sich Experten zufolge für alle, die ein Eigenheim besitzen sowie für Menschen, die einen hohen Stromverbrauch haben. Generell zu bedenken ist: Solarstrom aus der eigenen Anlage ist deutlich günstiger als Strom aus der Steckdose. Laut "Finanztip" kostet eine Kilowattstunde Solarstrom aus einer preiswerten neuen Anlage 12 bis 16 Cent, regulärer Strom das Doppelte bis Dreifache.
Allerdings geht der Erwerb einer Photovoltaik-Anlage ins Geld. Sie können jedoch zinsgünstige Kredite und Zuschüsse in Anspruch nehmen. Von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft "CO2-Online" gibt es einen Fördermittelcheck.
Wo können sich Interessierte von unabhängiger Seite beraten lassen?
Hier können beispielsweise Verbraucherzentralen weiterhelfen. In steuerlicher Hinsicht beraten entweder Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine.