Das Landgericht Bochum hat den 52-Jährigen am Freitag zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Im Januar 2023 hatte der Verurteilte als Vorarbeiter einer Tiefbaufirma Kabelkanäle für Glasfaserkabel gebohrt. Dabei missachtete er Sicherheitsbestimmungen, der Bohrkopf fraß sich durch eine Gasleitung. Obwohl ein Mitarbeiter kurzzeitig Gasgeruch wahrnahm, unternahm der Vorarbeiter nichts, um die Ursache zu finden.
Zwölf Stunden lang trat unbemerkt Gas aus und sammelte sich unter der Erde, dann kam es zur Explosion. Ein Wohnhaus stürzte ein, die 61-jährige Besitzerin kam ums Leben. Erst Stunden später konnte sie tot aus den Trümmern geborgen werden.
Bundesgerichtshof hebt Haftstrafe auf
In einem ersten Prozess hatte das Landgericht Bochum den Mann wegen fahrlässiger Tötung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof fand das zu hart, denn die Richter hätten beim Urteil kaum berücksichtigt, dass der Mann bis dahin völlig unbescholten war. Das sollte in einem neuen Verfahren nachgeholt werden.
An der Schuld des 52-jährigen Vorarbeiters bestand im aktuellen Prozess kein Zweifel mehr. Dennoch hörten die Richter erneut Zeugen, um sich ein genaues Bild von den Abläufen zu verschaffen. Auch der Sohn der Getöteten schilderte seine Erinnerungen an den Unfall, er hatte sich verletzt aus den Trümmern befreien können.
Angeklagter entschuldigt sich
Anders als im ersten Verfahren nahm der Sohn diesmal die Entschuldigung des Angeklagten an. Im Gerichtssaal gaben sie sich die Hand und umarmten sich. Im Urteil ging der Richter ausdrücklich auf diesen emotionalen Moment ein. Die Entschuldigung und die Reue des Angeklagten seien entscheidende Gesichtspunkte für die Bewährungsstrafe gewesen, sagte er.
Unsere Quellen:
- Landgericht Bochum
- Reporter vor Ort
Über dieses Thema berichtet der WDR am 15.11.2024 auch im Radio auf WDR 2.