Der Richter hat den Fall selbst als "besonders" bezeichnet. Wem gehört die Strom-Infrastruktur auf dem bekannten Festplatz "Kölner Werft" im rechtsrheinischen Deutz? Vor einer Woche ließ die Stadt als Besitzerin des Platzes Stromkästen aufbrechen. Damit wollte sie die Energieversorgung für den Aufbau der Kölner Frühjahrskirmes gewährleisten.
Vor einigen Jahren hatte die Gemeinschaft Kölner Schausteller (GKS) diese Kästen und auch die gesamte Strom-Infrastruktur für etwa 200.000 Euro erneuern lassen. Als ein anderer Bewerber kürzlich den Zuschlag für die Kirmes bekam, wollte die GKS dem Konkurrenten den Strom nicht zur Verfügung stellen. Die Gemeinschaft war der Auffassung, dass die Struktur ihr gehöre. Das Gericht entschied nun anders.
Stromkästen sind "wesentlicher Bestandteil des Grundstücks"
In diesem juristisch kniffligen Fall kommt der Richter im Eilverfahren zum Ergebnis, dass es sich bei der "Strominfrastruktur um Zubehör beziehungsweise um einen wesentlichen Bestandteil des Grundstücks" handele. Zudem sei nach seiner Auffassung die Stromversorgung nicht nur zu einem "vorübergehenden Zweck" eingebaut worden.
Die Stromkästen, die die Kirmes versorgen sollen
Nach Jahrzehnten hatte die Stadt Köln das Vergabeverfahren um die Kirmes geändert. Erstmals bewarben sich im letzten Jahr auch andere. Ein Schausteller-Unternehmer aus Leverkusen bekam den Zuschlag per Losentscheid. Zuvor war die Gemeinschaft der Schausteller stets davon ausgegangen, den Zuschlag für die Veranstaltung zu bekommen.
Nun hofft die GKS auf das Vergabeverfahren im Sommer. Dann soll die Früh- und Herbstkirmes für fünf Jahre vergeben werden. Die aktuelle Osterkirmes steht bereits in den Startlöchern. Am Samstag um 12 Uhr soll es mit neuem Veranstalter losgehen.
Unsere Quellen:
- Reporter vor Ort
Über dieses Thema berichten wir am 26.03.2024 auch im WDR-Fernsehen: Lokalzeit aus Köln, 19.30 Uhr.