Obwohl der Fall schon viele Jahre her ist, gibt es vor dem Kölner Verwaltungsgericht ein juristisches Nachspiel. Die Tochter des getöteten Seglers klagt gegen das Bundesamt für Justiz mit Sitz in Bonn. Sie ist allein im Gerichtssaal erschienen, lässt sich nicht von einem Anwalt begleiten.
Emotionale Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht
Am Anfang der Verhandlung sprechen der Richter und die Vertreterin der Gegenseite der Klägerin ihr Mitgefühl aus - der Auftakt für eine emotionale Verhandlung, bei der auch Tränen fließen.
Die Frau fordert die Zahlung einer sogenannten "Härteleistung" für Opfer terroristischer und extremistischer Taten. Das Bundesamt selbst beschreibt die "freiwillige" Leistung in einer Richtlinie so: "Als Akt der Solidarität und Humanität ist es daher auch Aufgabe des Staates, Opfern terroristischer und extremistischer Taten zu helfen." Diese Leistung ist auch für Hinterbliebene gedacht. Das Bundesamt arbeitet dabei mit Pauschalen. In einem solchen Fall könnten etwa 30.000 Euro gezahlten werden.
Bundesamt lehnt Zahlung ab
Der Segler war damals mit seiner Lebensgefährtin auf seiner Yacht "Rockall" in der "Sulu-See" zwischen den Philippinen und Malaysia unterwegs. Die islamistischen Terroristen kaperten Ende 2016 sein Schiff, erschossen die Frau und nahmen den Segler als Geisel. Weil eine Lösegeldzahlung nicht erfüllt wurde, brachten sie auch den 70 Jahre alten Mann um.
Bereits Jahre zuvor wurde er schon einmal entführt. Damals allerdings zahlte die Bundesrepublik Deutschland ein Lösegeld von 500.000 Euro. Bei der zweiten Entführung nicht.
Warnung auch von anderen Seglern
Das Bundesamt verweigerte die Zahlung an die Tochter, weil es im Verhalten des Vaters eine "Selbstgefährdung" sah. Der Mann sei trotz Warnungen in das Seegebiet gesegelt. Es habe zwar keine Reisewarnung, aber einen Sicherheitshinweis mit klaren Formulierungen gegeben.
Die Tochter sagt, dass überhaupt nicht klar sei, dass der Vater freiwillig in das Gebiet gesegelt ist. Möglicherweise habe es auch eine Beschädigung an dem Boot, einen Motorschaden gegeben, und der Vater sei unabsichtlich in den Bereich gelangt.
Das Gericht macht schnell deutlich , dass es keine Aussicht auf Erfolg der Klage sieht. Den Unterlagen des Generalbundesanwalts zufolge, der den Fall intensiv ermittelt hatte, sei laut Gericht nicht zu erkennen, dass es tatsächlich ein Problem mit dem Schiff gegeben habe. Selbst befreundete Segler hätten den später Getöteten gewarnt.
Verfahren eingestellt
Härtefallleistungen sind laut Bundesamt für Justiz in anderen Fällen gezahlt worden. Zum ersten Mal nach einem Anschlag 2002 auf eine Synagoge in Djerba, in Tunesien. Damals waren 14 deutsche Touristen ums Leben gekommen.
Am Kölner Verwaltungsgericht entscheidet sich die Tochter des getöteten Seglers schließlich dazu, ihre Klage zurückzunehmen.
Unsere Quellen:
- Reporter im Gerichtssaal