Erster Prozesstag am Kölner Landgericht am Donnerstagmorgen: Der schlanke 44-jährige Mann hat seine Haare zu einem Zopf gebunden und trägt einen langen, buschigen Vollbart. Als er den Verhandlungssaal betritt, stoppen die Zuschauer in Saal 13 des Kölner Landgerichts sofort ihre Gespräche.
Er soll seine Ex-Frau getötet haben. Die Anklage spricht davon, dass er am Abend des vierten August vergangenen Jahres mit der 35-Jährigen in Streit geraten und sie anschließend „durch Einwirkung auf ihren Hals“ getötet haben soll.
„Ich habe mehrere Leben zerstört“ 44-jähriger Angeklagter
Der Angeklagte äußert sich zu den Vorwürfen. Zunächst lässt er über seinen Anwalt eine Erklärung verlesen, später beantwortet er auch direkt Fragen.
Das Paar sei im Jahr 2013 zusammengekommen. Schon ein Jahr später kommt das erste von insgesamt drei gemeinsamen Kindern zu Welt. 2022 beschließen sie, von ihrem Wohnort in der Nähe von Charkiw in der Ukraine nach Deutschland zu fliehen. Schon zu diesem Zeitpunkt sei die Familie „nicht mehr existent“ gewesen, sagt der Mann.
In der Wohnung in Frechen gab es nach seiner Darstellung weitere Konflikte. Es ging um Geld, die Wohnsituation, offenbar auch darum, dass der Mann gelegentlich Frauenkleider anzog und sich so in sozialen Netzwerken zeigte.
Keine Notwehrsitutaion
Vor der Tat sei auch schon die Polizei bei den Streitereien involviert gewesen. Der Angeklagte beschreibt die Situation so, dass man als Beobachter das Gefühl haben könnte, dass er immer noch wütend auf die Frau sei. Er bezeichnet ihr Verhalten zum Beispiel als „typische Dreistigkeit.“ Sie habe ihn geschlagen, auch mit einem gültigen Scheidungsantrag konfrontiert oder ihm die Kinder entzogen.
Am Tatabend eskaliert der Konflikt
Nach seiner Darstellung wollte die Frau ihn mit dem Rohr eines Staubsaugers schlagen. In diesem Handgemenge nimmt er sie in den Würgegriff und drückt so lange zu, bis sie sich nicht mehr bewegt. Der Angeklagte will aber das Geschehen nicht in den Bereich einer Notwehrsituation rücken.
Die Kinder waren während der Tat in einem Nachbarzimmer. Obwohl das Paar nicht mehr zusammen war, lebte es in einer Wohnung. Der Angeklagte formulierte die Situation, die er geschaffen hatte so: „Ich habe mehrere Leben zerstört.“
Die drei Kinder sind bei Verwandten untergebracht. Die Anklage lautet auf Totschlag, teilt das Kölner Landgericht mit. Für den Prozess hat das Landgericht insgesamt fünf Prozesstag angesetzt.
Unsere Quellen:
- Kölner Landgericht
Über dieses Thema berichten wir am 03.04.2025 auch im WDR Fernsehen: Lokalzeit Köln, 18:09 Uhr.