Zuvor waren die Verteidiger des Ehemanns gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vorgegangen. Anders als die Anwälte sah der Bundesgerichtshof am Freitag allerdings keine Fehler in dem Verfahren des Landgerichts.
Dorota bereits 2016 verschwunden
Dort war der Angeklagte im März 2024 schuldig gesprochen worden, seine Ehefrau getötet zu haben. Somit ist das Urteil im Mordfall Dorota G. aus Selfkant rechtskräftig, für den Täter bleibt es bei einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes.
Dorota war 2016 spurlos in Selfkant-Süsterseel im Kreis Heinsberg verschwunden. Ihre zersägte Leiche wurde im August vergangenen Jahres im heutigen Haus des Verurteilten in Geilenkirchen gefunden. In dem Prozess hatte sich das Gericht überwiegend auf Erkenntnisse verdeckter Ermittler gestützt, die nicht öffentlich verhandelt worden waren.
Unsere Quellen:
- Pressestelle Landgericht Aachen
- Bundesgerichtshof BGH