Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richten sich unter anderem gegen Mitarbeiter des Kölner Baukonzerns Strabag. Das Unternehmen hatte den Zuschlag für die Sanierung der Kölner Zoobrücke erhalten, weil es das günstigste Angebot abgegeben hatte. Doch dann stellte sich heraus, dass es illegale Preisabsprachen mit einem anderen Bauunternehmen gegeben hatte. Der entscheidende Hinweis kam von einem Informanten.
Überhöhtes Scheinangebot
Bereits am Mittwoch hatte das Bundeskartellamt in der Sache eine Geldbuße in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro gegen Strabag verhängt. Die Behörde ist überzeugt, dass gemauschelt wurde. Mitarbeiter von Strabag hätten mit Mitarbeitern des Bauunternehmens Kemna Bau aus Pinneberg Anfang 2017 vereinbart, dass die Firma Kemna bei der Ausschreibung ein überhöhtes Scheinangebot abgibt, so dass Strabag dann als günstigeres Unternehmen den Zuschlag bekommt. Als Gegenleistung soll Kemna eine Ausgleichszahlung erhalten haben.
Das kartellrechtliche Verfahren gegen das Pinneberger Unternehmen Kemna wurde unter Anwendung einer Kronzeugenregelung eingestellt. Kemna hatte mit dem Bundeskartellamt kooperiert. Auch Strabag hatte kooperiert und am Ende zugestimmt, dass das Verfahren mit der Zahlung einer Geldbuße beendet wird.
Staatswaltschaft ermittelt weiter gegen acht Personen
Doch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gehen weiter. Dabei geht es um den Verdacht einer wettbewerbswidrigen Absprache und des Betrugs. Gegen insgesamt acht Personen würde derzeit ermittelt, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit.
Sie hatte bereits im September 2021 Räume durchsuchen lassen. Dabei waren Unterlagen und Daten sichergestellt worden. "Die Auswertung der Beweismittel sei noch nicht abgeschlossen", erklärte eine Sprecherin.
Ermittlungen unabhängig von der Entscheidung des Bundeskartellamtes
Dabei gehe es insbesondere um die strafrechtlich relevante Frage, wer an der Angebotsabgabe in Kenntnis der mutmaßlichen Absprache beteiligt gewesen war. Diese Ermittlungen würden unabhängig von dem abgeschlossenen Verfahren des Bundeskartellamtes erfolgen. "Die Staatsanwaltschaft ist insofern an die im kartellrechtlichen Bußgeldverfahren getroffenen Feststellungen nicht gebunden", betonte die Sprecherin. Das heißt für die betroffenen Firmen und Mitarbeiter, sie müssen weiter bangen.
Unsere Quellen:
- WDR-Reporter
- dpa
- Bundeskartellamt