Die Drogenszene nutzt den Platz als Treffpunkt. Die anliegenden Geschäftsleute beklagen ständigen Dreck, Abfall, Gewalt und Lärm. "Die Stadt lässt uns mit den Junkies allein", beklagt der Inhaber eines benachbarten Geschäfts.
Der Pizzabäcker, dessen Lokal auf dem Platz liegt, hat vor zwei Jahren seine Terrasse mit Genehmigung der Stadt umzäunt. "Ich habe einen Vertrag für die Nutzung der Fläche bis 2033", sagt Hasan Akgüvercin. Der Zaun sei die einzige Möglichkeit, die Gäste von der Drogenszene abzuschirmen. "In der Vergangenheit wurde an mein Pavillon uriniert, im Lokal aggressiv gebettelt. Gäste wurden angeschnorrt und belästigt", so Akgüvercin weiter. In der Folge seien die Umsätze erheblich eingebrochen, erzählt der 50-jährige Gastronom.
Jahrelanger Streit um den Zaun
Für die Obdachlosen und Junkies muss der Terrassenzaun weg. Er enge alles ein, sagt Oliver Ongaro von der Obdachloseninitiative Fifty-Fifty. Die umzäunte Terrasse nehme die Hälfte der Platzfläche ein.
Der Zaun passt vor allem der Architektin des Platzes nicht. Christiane Voigt hatte den heruntergekommenen Worringer Platz am Hauptbahnhof vor 18 Jahren wesentlich mitgestaltet. Die 69-jährige sieht durch die Umzäunung ihr Urheberrecht verletzt und hat geklagt. Sie fordert die Beseitigung des im Juni 2021 errichteten Zauns. Er greift für sie so massiv in die Gestaltung ein, dass der Platz seine Funktion als uneingeschränkte Begegnungsstätte nicht mehr erfüllen könne.
Erste Klage zurückgewiesen
"Wir hatten die Idee, einen möglichst freien Platz zu schaffen", so Christiane Voigt. Eine grüne Insel für Tag und Nacht sollte es sein. "Mit beleuchteten Bänken, den sogenannten Stadtsofas", schildert Voigt das Vorhaben.
In erster Instanz hat sie verloren. Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage im Februar zurück. Dessen Richter hatten zwar keine Zweifel an der Miturheberschaft der Architiektin. Sie verwiesen aber darauf, dass der Worringer Platz schon weit vor der Umzäunung umgestaltet worden sei. Unter anderem seien dort schon 2005 ein Imbiss zugelassen und 2013 - mit Genehmigung der Stadt - ein fester Glaspavillon erreichtet worden.
Oberlandesgericht will Unterlagen prüfen
Die Richter des Oberlandesgerichts ließen sich heute nicht in die Karten gucken. Sie hatten aufmerksam zugehört und nachgefragt. Der vorsitzende Richter Erfried Schüttpelz betonte nur, das Grundstück gehöre der Stadt und die habe den Zaun genehmigt. Jetzt müsse geklärt werden, ob das korrekt war.
Dafür sollen jetzt die klagende Architektin und der verklagte Gastronom innerhalb der kommenden drei Wochen zahlreiche Unterlagen nachreichen. Vor allem Fotos aus der Vergangenheit und den kompletten Schriftwechsel mit der Stadt. Wann der Fall entschieden wird, ist noch offen.