Der Worringer Platz in Düsseldorf wird seit Jahren von Drogensüchtigen und Obdachlosen als Treffpunkt genutzt. Die Architektin hatte den Platz vor 19 Jahren mitgestaltet und meint, durch den Metallzaun sei er – entgegen der Planung – keine Begegnungsstätte mehr. Dass der Zaun eine Beeinträchtigung ist, weiß auch das Düsseldorfer Oberlandesgericht.
Stadt darf Zaun genehmigen
Die Drogenszene ist jetzt auf der anderen Hälfte des Platzes.
Doch das spiele in diesem Fall keine Rolle, sagt der vorsitzende Richter. Denn die Stadt sei Eigentümerin des Platzes am Hauptbahnhof und habe den Zaun im Juni 2021 genehmigt.
Das geschah offenbar, um die dortige Drogenszene einer sozialen Kontrolle zu unterziehen. Das sei eine politische Entscheidung, die das Gericht nicht zu bewerten habe. Daher wies das Gericht die Klage der Architektin ab.
Nutzungsrecht bis 2033
Die Architektin hatte schon in erster Instanz verloren. Der Wirt darf die stadteigene Fläche laut Vertrag noch bis 2033 nutzen.
Unsere Quellen:
- Oberlandesgericht Düsseldorf