Die Stadt Krefeld kann vorerst aufatmen: Das Drogenhilfezentrum an der Schwertstraße in der südlichen Innenstadt darf erstmal weiterarbeiten. Ein Nachbar hatte gegen den Bauantrag des Zentrums geklagt und wollte dieses per Eilantrag schließen lassen.
Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf lehnte am Dienstag zunächst den "Antrag auf aufschiebende Wirkung" ab.
Entscheidung fällt allerdings erst im Hauptverfahren
Die Baugenehmigung aus dem Dezember 2022 sei nach Prüfung im Eilverfahren nicht offensichtlich rechtswidrig, urteilte das Gericht. Das Vorhaben verletze auch keine "bauplanungsrechtlichen Nachbarrechte", schreibt die Stadt in einer Mitteilung.
Bedeutet: Die Arbeit kann weitergehen - zumindest bis über das Hauptverfahren entschieden ist. Das soll in den kommenden Monaten passieren. Eine Bürgerinitiative und ein Immobilienbesitzer hatten dagegen geklagt, dass die ehemalige Kita überhaupt zum DHZ hätte umgebaut werden dürfen.
Das Gericht hatte bei seiner Entscheidung zum Eilverfahren auch das öffentliche Interesse des Drogenhilfezentrums bedacht. Dazu zählen laut Verwaltungsgericht vor allem der Schutz der Nutzer des Hilfezentrums, die Verlagerung der Szene aus dem öffentlichen Raum und auch die Verminderung von Verunreinigungen in der Stadt, wie zum Beispiel von gebrauchte Spritzen.
Erfolgreicher Start des Projekts
Laut der Stadt ist man mit der Entwicklung des Projekts generell sehr zufrieden. Obwohl es erst seit Mitte März geöffnet ist, gebe es derzeit bereits 30 Konsumvorgänge täglich - durch das Zentrum in einem sicheren und hygienisch sauberen Umfeld.
Über dieses Thema berichtet auch WDR2 sowie die Lokalzeit aus Düsseldorf im WDR-Fernsehen am 4. April 2023 um 19.30 Uhr.