Sommerurlaub oder Städtetrip mit dem Flugzeug geplant? Flugreisende müssen sich auf steigende Preise einstellen. Die Steuer auf Flugtickets steigt zum 1. Mai erneut. Was Sie dazu wissen müssen:
Warum werden Flugtickets teurer?
Die Steueranhebung für Flugtickets ist Teil des Maßnahmenpakets, mit dem die Bundesregierung nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Milliardenlöcher im Haushalt stopfen will. Die höhere Ticketsteuer im Flugverkehr hatte das Kabinett im Januar beschlossen.
Der Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte im November 2023 den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. Dadurch fehlen der Ampelkoalition 60 Milliarden Euro, die durch verschiedene Maßnahmen eingespart beziehungsweise beschafft werden sollen.
Welche Flüge sind betroffen?
Die Erhöhung betrifft sämtliche Passagierflüge, die von deutschen Flughäfen abheben.
Wie hoch ist die neue Steuer?
Zum 1. Mai steigt die Ticketsteuer je nach Entfernung um über 20 Prozent auf eine Spanne zwischen 15,53 und 70,83 Euro pro Flugschein.
Im Detail: Bislang waren in drei Entfernungsklassen zwischen 12,48 Euro und 56,91 Euro fällig. Die Steigerung zu den erst 2020 erhöhten Steuersätzen beträgt also zwischen 22,5 und 24,5 Prozent.
Welcher Steuersatz wird zu meinem Ziel fällig?
Die Steuersätze sind grundsätzlich nach Entfernung gestaffelt. Die tatsächliche Entfernung zwischen Start und Ziel spielt aber keine direkte Rolle. Stattdessen hat der Gesetzgeber in Anlagen zum Luftverkehrssteuergesetz Länder aufgelistet, für die der jeweilige Satz gilt.
In der niedrigsten Klasse mit 15,53 Euro sind alle europäischen Staaten enthalten, einschließlich der Türkei und Russland sowie Algerien. Hier sind typische Urlaubsflüge nach Mallorca ebenso abgedeckt wie ein Geschäftsflug nach London.
39,34 Euro werden fällig bei Flügen in viele afrikanische und asiatische Länder, die bis zu 6.000 Kilometer entfernt sind. Typische Ziele sind hier beispielsweise Dubai, Tel Aviv oder Addis Abeba.
Für noch längere Flüge etwa nach China oder in die USA beträgt die Ticketsteuer dann 70,83 Euro.
Muss ich die neue Steuer für bereits gekaufte Tickets nachzahlen?
Die Antwort auf diese Frage ist etwas kompliziert - denn sie hat mehrere Aspekte. Grundsätzlich durften Airlines und Veranstalter ab dem 28. März die höheren Ticketsteuern in ihre Endpreise einberechnen.
Der Hintergrund: Das entsprechende Steuergesetz ist Ende März in Kraft getreten, also zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits etliche Flugtickets und Pauschalreisen für die Zeit nach dem 1. Mai verkauft waren, die nun unter den erhöhten Steuersatz fallen.
Bei Flugtickets sieht der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) dennoch keine rechtliche Grundlage für Nachforderungen. Entsprechend hat beispielsweise die Lufthansa bei frühzeitig verkauften Tickets die erhöhte Steuer selbst getragen, wie eine Sprecherin der Deutschen Presseagentur (DPA) versicherte.
Sehen das alle Airlines so?
Offenbar nicht. Nach Angaben des Touristik-Fachportals "fvw" verlangt Ryanair eine Nachzahlung für die Ticketsteuer. Demnach stellt die Fluggesellschaft ihre Passagiere vor die Wahl: Die Differenz zwischen der bereits gezahlten und nun tatsächlich anfallenden Ticketsteuer zahlen – oder der Flug wird storniert.
Ryanair berufe sich dabei auf die Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) des Unternehmens. Wer nicht widerspreche, dem werde der Betrag vom hinterlegten Konto abgebucht. Dabei handelt es sich allerdings nicht um große Summen: Die Mehrzahlungen liegen im Bereich von rund 3 bis zwölf Euro.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hat Zweifel am Vorgehen von Ryanair. "Wir halten die Geschäftsbedingungen in diesem Punkt nicht für zulässig", sagte EVZ-Reiserechtsexpertin Karolina Wojtal am Dienstag dem WDR. Über die Rechtmäßigkeit von Geschäftsbedingungen entscheiden könne aber nur ein Gericht. "Das sind immer Einzelfallbetrachtungen." Dem EVZ seien jedoch bisher keine weiteren Fluggesellschaften bekannt, die auf einer Nachzahlung bestehen würden.
Können Pauschalreisen teurer werden?
Ja, die Reiseveranstalter dürfen die nachträglich erhöhten Kosten an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Allerdings müssen dafür zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Erstens: "Der Vertrag muss das vorsehen und zugleich einen Hinweis darauf enthalten, dass auch umgekehrt der Reisende eine Senkung des Reisepreises verlangen kann, wenn beispielsweise der Kerosinpreis sinkt", sagte Felix Methmann vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) am Dienstag dem WDR.
Zweitens: Die Erhöhung des Reisepreises müsse sich auf Änderungen beziehen, die sich nach Vertragsschluss ergeben haben - etwa durch höhere Kosten für Treibstoff, Erhöhung der Steuern, Touristenabgaben oder die Änderung der für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Der Veranstalter müsse die Berechnung der Preiserhöhung offenlegen und die Urlauber spätestens 20 Tage vor Reisebeginn darüber informieren.
Große Veranstalter wie TUI und DER-Touristik haben rückwirkende Preiserhöhungen ausgeschlossen.
Unsere Quellen:
Über diess Thema berichten wir am 2. Mai 2024 im WDR auch im Hörfunk: WDR 5 Morgenecho.