Falschparker bei der Stadt anzeigen: Darf man dafür das Auto fotografieren?
Stand: 02.11.2022, 16:08 Uhr
In Bayern muss sich ein Mann dafür rechtfertigen, dass er Fotos von falsch geparkten Autos macht und diese meldet. In NRW sind solche Fotos für Anzeigen ausdrücklich erwünscht.
Von Christian Wolf
Wer ab und zu mit dem Fahrrad in Städten unterwegs ist, kennt das Problem: Es gibt zwar einen Radweg, aber auf dem parkt ein Auto in zweiter Reihe. Auf stark befahrenen Straßen kann das Umfahren schnell unangenehm, wenn nicht sogar gefährlich werden - vor allem für Kinder. Und auch Fußwege werden in vielbewohnten Vierteln gerne mal zugeparkt. Frustrierte Autofahrer auf der Suche nach einem Parkplatz wissen sich nicht anders zu helfen. Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollator stellt das zum Teil aber vor Schwierigkeiten.
Das Platzproblem in vielen Städten sorgt also für Stress. Während sich die einen über die Falschparker aber nur ärgern, gehen andere aktiv dagegen vor. Sie machen Fotos von den Autos und melden den Fall bei den Behörden.
Verwarnung wegen Datenschutz
In Bayern wird genau darüber derzeit gestritten. Das Verwaltungsgericht Ansbach verhandelte am Mittwoch über den Fall eines Mannes, der immer wieder Fotos von falsch geparkten Autos macht und diese an die Behörden weitergibt. Anfang des Jahres bekam er Post mit einer Verwarnung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen den Datenschutz - inklusive einer Gebühr von 100 Euro. Da der Mann das aber nicht einfach so hinnehmen wollte, ging er juristisch dagegen vor. Am Donnerstag soll das Urteil veröffentlicht werden.
Laut einer Verordnung in Bayern ist das Übersenden von digitalen Bildaufnahmen eine Datenverarbeitung, für die ein berechtigtes Interesse bestehen muss. "Und darauf kommt es jetzt an, ob der Kläger ein berechtigtes Interesse hat und ob die Datenübermittlung und -verarbeitung erforderlich waren", sagte am Mittwoch ein Gerichtssprecher. Das Landesamt für Datenschutzaufsicht verneint das, weil für die Anzeige die Angabe von Kennzeichen, Tatort und Tatzeit ausreiche. Der Mann argumentierte vor Gericht, dass ohne Foto im Zweifel Aussage gegen Aussage stehe.
Laut dem Verein "Deutsche Umwelthilfe" ist das Vorgehen der Datenschutzbehörde kein Einzelfall. Im Sommer sei die Praxis aber wegen mehrerer Klagen vorerst gestoppt worden. Nötig sei aber ein "dauerhaftes Ende der Schikanen gegen engagierte Bürgerinnen und Bürger". Denn es handele sich um ein "absurdes Vorgehen der Behörde".
Dabei ist das, was der Mann in Bayern mit den Fotos von den Falschparkern getan hat, gar nicht so ungewöhnlich. Auch in NRW gibt es zahlreiche Menschen, die sich mit Bildern bei den zuständigen Behörden melden.
Rekord an "Drittanzeigen"
Auch Autos auf Gehwegen werden gemeldet
Beispiel Düsseldorf: Dort gab es im vergangenen Jahr 32.340 Verfahren nach "Drittanzeigen" von Bürgern - ein neuer Rekordwert. Mehr als sechs Prozent aller Verfahren gegen Halt- und Parkverstöße kamen auf diesem Weg zustande. Am häufigsten (13.542) meldeten die Betroffenen Parker auf Geh- und Radwegen.
Dass hierzulande anders mit dem Thema umgegangen wird als in Bayern, zeigt die Tatsache, dass die Stadt Düsseldorf auf ihrer Internetseite ganz offensiv Informationen für "Drittanzeigen" gibt. "Ihnen ist ein Parkverstoß aufgefallen, den Sie melden möchten?", heißt es dort. Für die Anzeige seien Name und Anschrift sowie Angaben nötig, wo und wann falsch geparkt worden sei - inklusive Foto.
Neues Onlineformular in Dortmund
Die Stadt Dortmund macht es sogar noch einfacher. Dort gibt es seit ein paar Tagen ein extra Onlineformular. Damit wird laut der Stadt auf die "stetig steigende Anzahl an Fremdanzeigen" reagiert. 2021 gab es in Dortmund über 10.000 Anzeigen gegen Verkehrssünder. Aber auch dort wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Foto nötig sei.
Wer tatsächlich erwischt wird, muss ordentlich zahlen. Denn vor rund einem Jahr wurde der Bußgeldkatalog geändert und im Zentrum standen Falschparker auf Geh- und Radwegen. So werden inzwischen 55 Euro fällig. Wenn andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, sind es sogar 70 oder 80 Euro und ein Punkt. Das Bundesverkehrsministerium spricht von "abschreckenden Geldbußen".