Das höchste deutsche Gericht teilte am Dienstag in Karlsruhe mit, dass die Beschwerde Hanno Bergers nicht zur Entscheidung angenommen worden sei: "Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht hinreichend begründet worden ist."
Zweite Revision scheitert
Das Landgericht Bonn hatte Berger im Dezember 2022 wegen drei Fällen von besonders schwerer Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von acht Jahren und zur Rückzahlung von 13,7 Millionen Euro verurteilt.
Berger legte Revision gegen das Urteil ein und scheiterte damit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) - das Urteil ist rechtskräftig. Daraufhin legte Berger, der als treibende Kraft im Cum-Ex-Steuerskandal in Deutschland gilt, Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht ein - und scheiterte nun abermals.
Revision nicht hinreichend begründet
Berger habe eine Verletzung seines Verfahrensgrundrechts auf ein faires Verfahren geltend gemacht, so das Bundesverfassungsgericht, es fehle aber "an einer hinreichenden Darlegung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe".
Auch der Argumentation, die angegriffenen Entscheidungen verletzten ihn in seinem Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör, folgte das Gericht nicht. Eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter sei ebenfalls nicht hinreichend dargelegt.
Es drohen bis zu 15 Jahre Haft
Wegen anderer Cum-Ex-Fälle hatte auch das Landgericht Wiesbaden im Mai 2023 eine Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten gegen Berger verhängt. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Sollte auch das Wiesbadener Urteil rechtskräftig werden, können beide Urteile verrechnet werden. Damit drohen Berger maximal 15 Jahre Haft - tatsächlich dürften es aber deutlich weniger werden.
Berger gilt als Wegbereiter dafür, dass die Cum-Ex-Deals im großen Stil betrieben wurden. Berger pries die Geschäfte bei Banken und Reichen als rechtssichere Steueroptimierung an, beriet bei der Konstruktion und verdiente Millionen daran. Später floh "Mr. Cum-Ex" vor der Justiz in die Schweiz, bis er im Februar 2022 nach Deutschland ausgeliefert wurde.
Hoher Steuerschaden durch Cum-Ex
Bei den Steuerdeals wurden Aktien mit und ohne Dividendenansprüche zwischen Investoren hin- und hergeschoben. Am Ende des Verwirrspiels erstattete der Fiskus Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren.
Lange war unklar, ob Cum-Ex-Deals illegal waren. Erst 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind. Der Steuerschaden in Deutschland mit Cum-Ex wird auf mindestens zehn Milliarden Euro geschätzt.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa