Zum Monatsbeginn haben Eltern von Ein- und zweijährigen Kindern Anspruch auf das umstrittene Betreuungsgeld. Monatlich 100 Euro erhalten sie, wenn sie ihre Kinder nicht in eine staatlich geförderte Betreuungseinrichtung geben. Politisch ist der Sinn einer solchen Zahlung nach wie vor hoch umstritten und wird von den Gegnern auch spöttisch als "Herdprämie" abgetan. Doch wird davon wirklich Gebrauch gemacht?
Wer beantragt eigentlich Betreuungsgeld?
Lokalzeit aus Dortmund. 01.08.2013. 02:40 Min.. Verfügbar bis 30.12.2099. WDR.