Am Montag (31.10.2011) endete die so genannte Auslegungsfrist. Bis dahin konnten Einsprüche gegen die von der Planungsbehörde, dem Regionalverband Ruhr (RVR), im Sommer beschlossene Änderung des Regionalplans eingereicht werden. Mit dieser Änderung könnte der Energiekonzern Eon das Kraftwerk weiter bauen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte den Bebauungsplan im September 2009 wegen festgestellter Verstöße gegen das Umwelt- und Planungsrecht für unwirksam erklärt und so den Weiterbau des Kraftwerks gestoppt.
Landwirt hatte Bau gerichtlich gestoppt
Die Klage war von einem Anwohner - einem Landwirt aus Waltrop - eingereicht worden. Nach Ansicht der Richter war die Planung am vorgesehenen Ort nicht mit der Landesplanung in Einklang zu bringen. Der Landesentwicklungsplan sehe als Standort für ein Großkraftwerk ein Gebiet im Nordosten der Stadt vor - deutlich weiter entfernt von Wohnhäusern. Zudem sei sowohl der Naturschutz als auch der Schutz der Bevölkerung bei einem Störfall nicht ausreichend beachtet worden.
Jahrelange Proteste
Seit die Stadt Datteln im März 2005 beschlossen hat, einen Bebauungsplan aufzustellen, gibt es Proteste. Umweltschützer kritisieren, dass der neue Kraftwerksblock jährlich über sechs Millionen Tonnen CO2 ausstoßen werde - während der voraussichtlichen Betriebszeit von 40 Jahren. Zudem werde - auch bei einem Wirkungsgrad von über 45 Prozent - mehr als die Hälfte der in der Kohle enthaltenen Energie ungenutzt über den 180 Meter hohen Kühlturm verpuffen.
Eon setzt auf nachträgliche Legalisierung
Trotz der Widerstände gibt sich derzeit Eon zuversichtlich, dass "Datteln 4" doch noch ans Netz geht. Voraussetzung dafür ist, dass zunächst ein neuer Regionalplan erstellt wird - und anschließend ein neuer Bebauungsplan. Die jetzt eingereichten Einwände richten sich gegen die Änderung des Regionalplans. "Wir rechnen damit, dass in einem halben oder dreiviertel Jahr über die Einwände entschieden sein wird", sagte Paul Kröfges, Landesvorsitzender des BUND NRW.