Mit der Änderung in dem Landesentwicklungsplan will die schwarz-gelbe Landesregierung Pannen wie den Baustopp bei dem Steinkohlekraftwerk in Datteln künftig verhindern. Die Richter des Oberverwaltungsgerichts Münster hatten im September 2009 den Bebauungsplan für das Eon-Projekt aufgehoben.
Sie hatten unter anderem bemängelt, dass das Kraftwerk von Eon gar nicht dort gebaut werden dürfte, wo es in Datteln entsteht. Nach dem alten Landesentwicklungsplan aus den 80er-Jahren war ein anderer Standort in Datteln/Waltrop vorgesehen. In dem jetzt vom Kabinett gebilligten zukünftigen Energiekapitel des Landesentwicklungsplans ist dieser Standort gestrichen - und der, an dem das Kraftwerk errichtet wird, nun eingezeichnet.
Auch importierte Kohle verfeuern
Zudem hatten die Richter in Münster moniert, dass in dem neuen Kraftwerk importierte Steinkohle verfeuert werden soll. Nach den bisherigen Vorschriften sei dies nur mit heimischer Kohle möglich. "Das haben wir angepasst, da es ab 2018 gar keine heimische Steinkohle mehr gibt", sagte Wirtschaftsministerin Christa Thoben (CDU) am Dienstag.
Umweltschützer kritisieren "Lex Eon"
Bereits im Dezember 2009 hatte der Wirtschaftsausschuss des Landtags mit CDU/FDP-Mehrheit deshalb eine entsprechende Änderung des Landesplanungsgesetzes gebilligt. Danach entfiel dort die Vorschrift, nach der "einheimische und regenerierbare Energieträger" bei der Stromerzeugung bevorzugt werden müssen. Umweltschützer lehnen die "Lex Eon" ab. Thoben wies die Kritik erneut am Dienstag zurück. Die Regierung stehe zu den erneuerbaren Energien. Deren Anteil soll in NRW bis zum Jahr 2020 auf 30 Prozent steigen.
Beteiligungsverfahren eröffnet
Die Wirtschaftsministerin betonte, bei der nun gebilligten Neufassung für das zukünftige Energiekapitel des Landesentwicklungsplans gehe es "nicht nur, aber auch um Datteln". Die Änderungen würden Kraftwerke insgesamt künftig rechtlich absichern. Auch Erleichterungen für eine Modernisierung der Kohlekraftwerke in NRW und verbesserte Bedingungen für die Solar- und Windenergie seien vorgesehen. Außerdem habe die Landesregierung ein Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit eröffnet: Von März bis Juli haben Gemeinden, Kreise, Ämter, Verbände und Bürger die Gelegenheit, sich zu dem Entwurf zu äußern. Er soll dann Ende des Jahres oder Anfang kommenden Jahres vom Landtag abschließend entschieden werden.
Allerdings müssen sich Gerichte schon jetzt an dem Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans orientieren. Da es sich um "Ziele in Aufstellung" handele, wie die Juristen es nennen, gelte nicht mehr der alte, sondern der neue Plan, so die Wirtschaftsministerin.