Clement wird vorgeworfen, sich mit seinem indirekten Aufruf zur Nichtwahl der SPD-Spitzenkandidatin Andrea Ypsilanti kurz vor der hessischen Landtagswahl im Januar parteischädigend verhalten zu haben. Clement durfte sich aus parteirechtlichen Gründen nicht zum Inhalt der Sitzung äußern, sagte jedoch nach dem Ende der Befragung, er müsse sich womöglich mit einer Rüge abfinden, gegen die er Einspruch erhoben hatte. Die Kommission des Unterbezirks Bochum hatte ihn im April gerügt, weil er vor der hessischen Landtagswahl indirekt dazu aufgerufen hatte, nicht für die SPD-Kandidatin Ypsilanti zu stimmen. Gegen die Rüge kann Clement nicht mehr in Berufung gehen, das ginge laut Parteistatut nur bei einer härteren Strafe.
Genossen fordern Parteiausschluss
Sieben Partei-Untergliederungen verlangen weiter den Ausschluss des ehemaligen SPD-Vizes. Eine Entscheidung fällte die Schiedskommission in Düsseldorf am Samstag nicht. Sie kann sich bis zu drei Wochen Zeit lassen. "Ich habe mich für die Fairness im Verfahren bedankt", sagte Clement nach dem Ende der Befragung, bei der ihm Parteifreund und Ex-Bundesinnenminister Otto Schily zur Seite stand. Schily verwahrte sich gegen Kritik an der Agenda 2010, die der Ortsverein Bochum-Hamme am Freitag (11.07.08) in einem offenen Brief geäußert und dabei Clement frontal angegriffen hatte.
Unmut in der Führungsriege
Clements Äußerungen hatten seinerzeit auch in der nordrhein-westfälischen SPD-Führungsriege für Unmut gesorgt. Die Landesvorsitzende Hannelore Kraft hatte Clement ein "übles Foul" vorgeworfen. Vehement hatte auch der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Peter Struck, ein Parteiausschlussverfahren gefordert. Zumindest ein wenig Rückendeckung hatte Clement von SPD-Chef Kurt Beck erhalten. Er zeigte im Januar Verständnis für die Empörung, mahnte innerparteilich aber zur Gelassenheit.